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  • AutorenbildBéatrice Wertli

Ja zum Schutz vor Hass

Aktualisiert: 25. Feb. 2020

Wenn eine Person tätlich angegriffen oder persönlich beleidigt wird aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, kann sie sich heute zwar bereits rechtlich wehren – doch dann ist es zu spät. Aufrufe zu Hass und Hetze, die schlussendlich zu diesen Angriffen führen, sind bis heute nicht strafbar. Sobald also nicht gegen eine Einzelperson, sondern eine ganze Gruppe, wie «die Lesben», «die Schwulen» oder «die Bisexuellen» gehetzt wird, reichen die heutigen Gesetze nicht aus.


Am 9. Februar 2020 stimmen wir über die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm um die sexuelle Orientierung ab. Es geht darum, dass Lesben, Schwule und Bisexuelle einen Schutz vor Hass, Hetze und Diskriminierung erhalten.


Ich stimme am 9. Februar 2020 JA zum Schutz vor Hass.


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